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   FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01   

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https://dejure.org/2001,10725
FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01 (https://dejure.org/2001,10725)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12.07.2001 - 3 V 11/01 (https://dejure.org/2001,10725)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 12. Juli 2001 - 3 V 11/01 (https://dejure.org/2001,10725)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis der Investitionsabsicht für Ansparabschreibung beziehungsweise Ansparrücklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g Abs. 3
    Nachweis der Investitionsabsicht für Ansparabschreibung bzw. Ansparrücklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Nachweis der Investitionsabsicht für Ansparabschreibung bzw. Ansparrücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1359
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01
    Nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Juni 2000 ( 14 K 1799/99, EFG 2000, 1309 , Revision anhängig unter dem Az. X R 51/00) ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige seine Investitionsabsicht - wie andere innere Tatsachen auch - anhand objektiver äußerer Merkmale nachweist.
  • FG Köln, 16.06.2000 - 14 K 1799/99

    Zum Nachweis der Investitionsabsicht bei Bildung einer Ansparrückslage nach § 7g

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01
    Nach dem Urteil des Finanzgerichts Köln vom 16. Juni 2000 ( 14 K 1799/99, EFG 2000, 1309 , Revision anhängig unter dem Az. X R 51/00) ist erforderlich, dass der Steuerpflichtige seine Investitionsabsicht - wie andere innere Tatsachen auch - anhand objektiver äußerer Merkmale nachweist.
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 34/95

    Antrag auf Bilanzänderung zur Bildung einer § 6 b-Rücklage auch noch nach Ablauf

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01
    Bei der entsprechenden Anwendung im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gelte nichts anderes (BFH-Urteile vom 22. September 1994 IV R 61/93, BStBl II 1995, 367; vom 07. März 1996 IV R 34/95, BStBl II 1996, 568).
  • BFH, 12.12.2001 - XI R 13/00

    Ansparabschreibung - Ansparrücklage auch ohne echte Investitionsabsicht

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01
    Ein Teil der Literatur und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 21. Oktober 1999 13 K 2596/99, EFG 2000, 309 mit Literaturnachweisen, Revision anhängig unter dem Az. XI R 13/00) geht von der Erforderlichkeit einer Glaubhaftmachung im prozessrechtlichen Sinne einer "überwiegenden Wahrscheinlichkeit" ab und verlangt lediglich, dass das Wirtschaftsgut, das angeschafft werden soll, seiner Funktion nach benannt und der beabsichtigte Investitionszeitpunkt sowie die voraussichtlichen Anschaffungskosten angegeben werden.
  • FG Köln, 21.10.1999 - 13 K 2596/99

    Glaubhaftmachung der Investitionsabsicht bei Ansparrücklage

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01
    Ein Teil der Literatur und der finanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Finanzgerichts Köln vom 21. Oktober 1999 13 K 2596/99, EFG 2000, 309 mit Literaturnachweisen, Revision anhängig unter dem Az. XI R 13/00) geht von der Erforderlichkeit einer Glaubhaftmachung im prozessrechtlichen Sinne einer "überwiegenden Wahrscheinlichkeit" ab und verlangt lediglich, dass das Wirtschaftsgut, das angeschafft werden soll, seiner Funktion nach benannt und der beabsichtigte Investitionszeitpunkt sowie die voraussichtlichen Anschaffungskosten angegeben werden.
  • BFH, 22.09.1994 - IV R 61/93

    1. Nachträgliche Bildung einer Rücklage nach § 6b EStG im Wege der Bilanzänderung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01
    Bei der entsprechenden Anwendung im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gelte nichts anderes (BFH-Urteile vom 22. September 1994 IV R 61/93, BStBl II 1995, 367; vom 07. März 1996 IV R 34/95, BStBl II 1996, 568).
  • FG Schleswig-Holstein, 10.04.2000 - V 358/99

    Keine Ansparabschreibung bei im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01
    Dies sei dann nicht gegeben, wenn das Wahlrecht, die Vergünstigung in Anspruch zu nehmen, zu einem Zeitpunkt ausgeübt werde, an dem der zweijährige Investitionszeitraum bereits abgelaufen sei (vgl. dazu auch Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 10. April 2000 V 358/99, EFG 2000, 1061 zu dem Fall, dass bei Bilanzerstellung wegen der inzwischen erfolgten Betriebsaufgabe feststand, dass eine zukünftige Investition nicht mehr verwirklicht werden kann).
  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Keine Bildung einer Ansparabschreibung gem. § 7g EStG nach Ablauf des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01
    Zu dieser Fallgestaltung hat das Finanzgericht München (Urteil vom 06. Februar 2001 13 K 3283, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 735, Revision anhängig unter dem Az. IV R 23/01) entschieden, dass die Steuervergünstigung des § 7g EStG ihrem Regelungszweck nach, welcher in dem Anreiz bestehe, betrieblich zu investieren, auf Fälle einzuschränken sei, in denen der Steuerpflichtige die beabsichtigte Investition innerhalb des Zweijahreszeitraumes noch real vornehmen könne.
  • FG München, 06.02.2001 - 13 K 3283/98
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 12.07.2001 - 3 V 11/01
    Zu dieser Fallgestaltung hat das Finanzgericht München (Urteil vom 06. Februar 2001 13 K 3283, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 735, Revision anhängig unter dem Az. IV R 23/01) entschieden, dass die Steuervergünstigung des § 7g EStG ihrem Regelungszweck nach, welcher in dem Anreiz bestehe, betrieblich zu investieren, auf Fälle einzuschränken sei, in denen der Steuerpflichtige die beabsichtigte Investition innerhalb des Zweijahreszeitraumes noch real vornehmen könne.
  • BFH, 06.03.2003 - IV R 23/01

    Nachträgliche Beantragung einer Ansparrücklage

    Die Investition muss noch objektiv möglich und durchführbar sein (ebenso FG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. Juli 2001 3 V 11/01, EFG 2001, 1359, mit zustimmender Anm. Hoffmann; ebenso Schmidt/ Drenseck, Einkommensteuergesetz, 21. Aufl., § 7g Rz. 23; s. auch zur Konkretisierung der geplanten Investition die BFH-Urteile in BFHE 197, 448, BStBl II 2002, 385, und in BFHE 200, 343, BFH/NV 2003, 250).
  • FG Thüringen, 10.05.2006 - IV 984/02

    (Erhöhung einer Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG)

    Die bisherige Rechtsprechung habe daher auch das Bilden von Rücklagen nach Ablauf der Investitionsfrist in den Fällen abgelehnt, in denen die Steuerpflichtigen tatsächlich nicht investiert hätten (Hinweis auf die Urteile des Finanzgerichtes -FG- Sachsen-Anhalt vom 12. Juli 2002, 3 V 11/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG - 2001, 1359; FG München vom 6. Februar 2001, 13 K 3283/98, EFG 2001, 735, und nachfolgend Urteil des BFH vom 6. März 2003 IV R 23/01, BFHE 202, 250, BStBl II 2004, 187).
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